Hydranten

Wasser ist das natürlichste aller Löschmittel, meist ausreichend vorhanden und somit kostengünstig. Es ist umweltfreundlich und bindet Schadstoffe und Rauch. Die Löschwirkung wird durch Abkühlung erzielt.

Als effektive Einrichtung zur Bekämpfung von Bränden haben sich Wandhydranten, Steigleitungen, sowie Überflur- und Unterflurhydranten etabliert.

Die in erster Linie für die Selbsthilfe installierten Wandhydranten, die auch mit weiteren Brandschutzeinrichtungen kombiniert sein können, unterscheiden sich in zwei Ausführungen. Die zur Zeit noch am weitesten verbreiteten Systeme sind mit C-Druckschläuchen auf einer mindestens um 180 Grad ausschwenkbaren Schlauchhaspel doppelt gerollt und nur im voll ausgerollten Zustand einsetzbar. Die neuere Variante ist mit einem formbeständigen Druckschlauch auf einer mindestens 180 Grad aus-schwenkbaren, mit wasserführender Achse ausgerüsteten Schlauchhaspel versehen und somit auch in nur teilweise ausgerolltem Zustand wasserführend einsetzbar. Der unmittelbare und vor allem ununterbrochene Wasserstrom ist jedoch nur bei einwandfreiem Zustand der Anlagen garantiert.

Um die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen, wird schon bei der Installation eine Abnahmeprüfung gefordert. Zudem ist in regelmäßigen Abständen eine Gebrauchsprüfung durchzuführen. Wer zu welchem Zeitpunkt Wandhydranten und Steigleitung prüfen oder warten muss, ist im Baurecht für bauliche Anlagen des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben.

Auch wenn Wandhydranten und Steigleitungen nicht aufgrund von baulichen Vorschriften, sondern freiwillig eingebaut worden sind, müssen diese in vorgegebenen Zeitabständen geprüft werden. Maßgeblich sind hierfür die Ausführungen der DIN 14461 und 14462.

Auch die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erforderlicher Schlauchsysteme ist durch die DIN 14811 und 14818 geregelt.