Durchführung von Brandschutzschulungen

Schulungen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz

Die Verantwortung für den Brandschutz trägt der Arbeitgeber. Er und die von ihm beauftragten Mitarbeiter (Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Ersthelfer,…) können ihrer Verantwortung nur gerecht werden, wenn eine ausreichende Schulung und Unterweisung der Beschäftigten durchgeführt wird. Dazu ist es notwendig, dass die vorhandenen Löscheinrichtungen richtig bedient werden können, sowie Kenntnisse über Gefahren von Feuer und Rauch vorhanden sind.

Kaum einer, der nicht wirklich die Gefahren beim Brandausbruch erlebt hat, kann sich vorstellen, wie schnell Fehlverhalten in einer Katastrophe enden kann. Nach Möglichkeit sollten Brandschutzunterweisungen einen theoretischen und praktischen Teil enthalten, um die Thematik besser zu verdeutlichen.

Unser theoretischer Teil behandelt u.a. Themen wie Brandgefahren, Brandklassenbedeutung, Anwendungsbereiche, Funktionsweise und Handhabung von Feuerlöschern sowie anderen Löscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall.

Die praktische Unterweisung erfolgt am Realfeuer, um den Teilnehmern ein entsprechendes Gefühl für den Feuerlöscher zu vermitteln. Wir üben den praktischen Einsatz mit Pulver-, Wasser-, Schaum und CO2-Feuerlöschern.