Brandschutzdokumentation

Wie die branschtuztechnischen Einrichtungen, die in der Brandschutzdokumentation verzeichnet sind, dient sie dem Schutz von Leben und Werten.

Betriebe und Brandschutzbeauftragte schrecken gleichermaßen von dem Aufwand einer Dokumentation zurück, wenn sie das erste Mal erstellt wird, oder nach langer Zeit aktualisiert werden soll. Dies ist gerade dann der Fall, wenn die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten nur einen Teil der Arbeit eines Mitarbeiters ausmachen.

Die geforderte Dokumentation ist dabei weder als Kontrolle der Arbeit des Brandschutzbeauftragten zu sehen noch als unnötiger Mehraufwand

Im Zuge der Datenerfassung per EDV und der digitalen Ablage in Dokumentenmanagementsystemen, kann die befürchtete Bürokratie vermeiden werden.

Am einfachsten ist es, wenn vor Installation und Datenaufnahme der brandschutztechnischen Einrichtungen ein Brandschutzbeauftragter bestellt wurde, der dann die Dokumentation entweder alleine oder unter Zuhilfenahme eines Dienstleisters erstellt und fortschreibt. Ausgebildete Brandschutzhelfer (§ 10 ArbSchG) sollten in der Dokumentation genauso wie der Brandschutzbeauftragte als Ansprechpartner für den betrieblichjen Brandschutz genannt sein.

Wesentlicher Bestandteil ist die Brandschutzordnung mit den Teilen A (für die Menschen, die sich im Objekt aufhalten), B (für die Mitarbeiter des Objekts) und C (Mitarbeiter des Objekts, die mit dem Brandschutz vertraut sind), deren Erstellung in DIN 14096 beschrieben ist.

Die Brandschutzdokumentation ist ein Prozess und kein feststehendes Manifest. Es ändern sich Bauten, Maschinen, Technik, Ausstattung,…

Deshalb sollten auch nach brandschutztechnischer Abnahme in regelmäßigen Abständen oder nach weitreichenden Änderungen an Gebäuden (Umbauten, Anbauten, Neubauten, Umnutzung) und Technik (Austausch von Maschinen) Objektbegehungen durchgeführt werden, die potentielle Brandgefährdungen aufzeigen.

Das Brandschutzkonzept für ein Objekt enthält bei Errichtung und Ausstattung mit brandschutztechnischen Einrichtungen die zugrunde liegenden Gefährdungsbeurteilungen sowie die Analyse der Brandrisiken als Bestandteil der Brandschutzdokumentation.

In Abwandlung eines bekannten Sprichworts lässt sich sagen:“Unwissenheit schützt vor Feuer nicht!“

Mögliche Gefahren können in der Unwissenheit oder falschem Verhalten von Mitarbeitern im Brandfall liegen. Die Vermittlung von theoretischem Wissen und die praktische Unterweisung in der Nutzung von brandschutztechnischen Einrichtungen, wie z.B. einem Feuerlöscher in einer Brandschutzschulung aktiviert die Wahrnehmung für diese möglichen Gefahren und gibt den Teilnehmer(inne)n Sicherheit im Umgang mit den brandschutztechnischen Einrichtungen.

Ein Thema dieser Schulungen sind auch die Arbeitsmittel, deren Beschaffenheit kein Brandrisiko darstellen dürfen (§ 7 BetrSichV). Prüfnachweise von entsprechenden Arbeitsmitteln (Gasbrenner o.ä.) gehören somit auch in die fortgeschriebene Brandschutzdokumentation.

Im Falle eines Brandes ist es elementar, dass Feuerwehrplan (DIN 14095), Feuerwehrlaufkarten (DIN 14675), Alarmplan sowie Flucht- und Rettungswegepläne aktuell am entsprechenden Ort zu finden sind!

Wir unterstützen Sie gerne in den jeweiligen Phasen der Brandschutzdokumentation und übernehmen dies auf Wunsch auch komplett für Sie.
Bitte sprechen Sie uns an oder kontaktieren uns auf schriftlichem Weg.